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Dein Weg zur Zahnmedizinischen Fachangestellten – gefördert, staatlich anerkannt

Du unterstützt im zahnärztlichen Team, betreust Patient:innen und begleitest Behandlungen – mit einem echten, staatlich anerkannten Berufsabschluss am Ende. Quereinstieg willkommen, egal ob du schon in einer Zahnarztpraxis arbeitest oder ganz neu einsteigst.

Staatlich anerkannter Berufsabschluss – Prüfung bei der Zahnärztekammer Berlin

100 % Kostenübernahme durch Bildungsgutschein

Berufsbegleitend: 3 Tage Unterricht + 2 Tage Praxis pro Woche

Quereinstieg willkommen – Berufserfahrung wird angerechnet

Zahnmedizinische Fachangestellte bereitet eine Behandlung am Stuhl vor
  • AbschlussStaatlich anerkannt
  • Aufbau6 TQs à 6 Monate
  • FormatBerufsbegleitend
  • Förderung100 % gefördert

Zahnarztpraxen stellen ein, wer den Berufsabschluss mitbringt – und genau dorthin führt dieser Weg, auch wenn du bisher nichts mit Zahnmedizin zu tun hattest. Die Weiterbildung führt über sechs Teilqualifizierungen – fünf bei entsprechender Berufserfahrung – zur Abschlussprüfung bei der Zahnärztekammer Berlin und zum staatlich anerkannten, bundesweit gültigen Berufsabschluss. Die Teilqualifizierungen entsprechen § 10 der Prüfungsordnung; die Zulassung zur Prüfung gilt bundesweit, unabhängig von deinem Wohnort (§ 12 Abs. 3).

Du lernst berufsbegleitend: 3 Tage Unterricht und 2 Tage Praxis pro Woche – in deinem eigenen Betrieb, wenn du schon in einer Zahnarztpraxis arbeitest, oder in einem Praktikumsbetrieb, bei dessen Suche wir dir helfen. Mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in der Zahnarztpraxis kannst du TQ 1 überspringen, wenn du die Kompetenzfeststellung bestehst. Mindestalter: 25 Jahre – wer jünger ist, kommt über die reguläre Ausbildung schneller zum Abschluss, auch dazu beraten wir. Ab Kursstart erhältst du ein vorläufiges Teilnahme-Zertifikat, mit dem du dich schon während der Weiterbildung bewerben kannst.

Abschluss:

Zahnärztekammer Berlin

Aufbau:

6 TQs à 6 Monate

Rhythmus:

3 Tage Kurs + 2 Tage Praxis

Mindestalter:

25 Jahre

Ab Kursstart:

Teilnahme-Zertifikat

Die sechs Teilqualifizierungen

Modul 1

TQ 1: Im zahnärztlichen Team professionell arbeiten und Praxisabläufe mitgestalten

6 Monate · 660 UE · LF 1, LF 13 – überspringbar mit 2 Jahren Berufserfahrung

Modul 2

TQ 2: Patienten empfangen, betreuen und Praxisorganisation unterstützen

6 Monate · 660 UE · LF 2, LF 9

Modul 3

TQ 3: Hygiene, Medizinprodukteaufbereitung und Notfallmanagement umsetzen

6 Monate · 660 UE · LF 3, LF 7, LF 12

Modul 4

TQ 4: Patienten bei konservierenden und endodontischen Behandlungen begleiten

6 Monate · 660 UE · LF 4, LF 5

Modul 5

TQ 5: Prophylaxe und Parodontalbehandlungen durchführen und begleiten

6 Monate · 660 UE · LF 8, LF 10

Modul 6

TQ 6: Patienten bei chirurgischen und prothetischen Behandlungen begleiten

6 Monate · 660 UE · LF 6, LF 11

Beratungsgespräch zum Bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Voraussetzungs-Check

Wir prüfen in wenigen Minuten, ob du förderfähig bist – und klären direkt mit, ob du Berufserfahrung aus einer Zahnarztpraxis anrechnen lassen kannst. Das entscheidet, ob du mit TQ 1 oder direkt mit TQ 2 startest.

Unterlagen & Antrag

Du bekommst von uns alle Unterlagen für den Antrag. Die reichst du bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter ein.

Bewilligung

Der Bildungsgutschein ist 1 bis 3 Monate gültig. Sobald du ihn hast, schließt du den Vertrag mit uns – ohne Anzahlung, ohne versteckte Kosten.

Start in die erste Teilqualifizierung

Du startest mit Unterricht und betrieblicher Lernphase. Bei der Suche nach dem Praxisbetrieb für die Lernphase unterstützen wir dich.

Sitz in Berlin. Live-Unterricht in allen 16 Bundesländern.

Unsere AZAV-Zulassung gilt bundesweit. Du beantragst den Bildungsgutschein bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter - den Unterricht besuchst du komplett digital.

Förderung prüfen

Häufig gestellte Fragen

  • Ja. Am Ende steht die Abschlussprüfung bei der Zahnärztekammer Berlin und damit der staatlich anerkannte Berufsabschluss als Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r – kein Weiterbildungszertifikat, sondern derselbe Abschluss wie nach einer klassischen Ausbildung. Die Teilqualifizierungen entsprechen § 10 der Prüfungsordnung der Zahnärztekammer Berlin.

Noch Fragen zum Quereinstieg?

Kontaktiere uns:

mailinfo@care-er.de
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