Dein Abschluss. Ein anerkanntes Zertifikat einer AZAV-zugelassenen Maßnahme.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhältst du dein Zertifikat als Betreuungskraft nach § 43 b / § 53 SGB XI – bundesweit anerkannt von Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen und ambulanten Diensten. Zusätzlich bekommst du das IHK-Zertifikat „Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/-in (IHK)“.
Was du am Ende in der Hand hältst.
Mit dem Abschluss bekommst du ein staatlich anerkanntes Zertifikat einer AZAV-zugelassenen Maßnahme. Die Care-er Academy ist als Bildungsträger durch die GUTcert GmbH AZAV-zugelassen (Trägerzulassung Nr. W-26-26680) – akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Pflegeeinrichtungen sind nach § 43 b / § 53 SGB XI verpflichtet, zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen und über die Pflegeversicherung abzurechnen. Das Zertifikat gilt in allen 16 Bundesländern und ist die formale Voraussetzung dafür, dass du als Betreuungskraft eingesetzt und abgerechnet werden kannst.
Zusätzlich erhältst du das IHK-Zertifikat „Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/-in (IHK)“ des IHK Bildungszentrums Halle-Dessau – ein zweiter, bundesweit bekannter Qualifikationsnachweis für deine Bewerbungsunterlagen.
IHK-Zertifikat. Dein zweiter Abschluss.
Die Weiterbildung ist als IHK-Zertifikatslehrgang „Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/-in (IHK)“ anerkannt. Nach erfolgreicher Teilnahme am lehrgangsinternen Test erhältst du das Zertifikat des IHK Bildungszentrums Halle-Dessau – über 15 aufeinander aufbauende Module mit 450 Lehrgangsstunden. So sieht das Zertifikat aus (Beispiel mit Musterdaten):

AZAV-zugelassener Bildungsträger. Verifizierbar.
Hier ist unsere AZAV-Trägerzulassung – ausgestellt durch die GUTcert GmbH, akkreditiert durch die DAkkS. Sie ist die formale Grundlage dafür, dass dein Zertifikat anerkannt ist und Pflegeeinrichtungen dich über § 43 b SGB XI abrechnen können.

Häufig gestellte Fragen
Zusätzlich zum Zertifikat nach § 43 b / § 53 SGB XI erhältst du das IHK-Zertifikat „Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/-in (IHK)“, ausgestellt vom IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am lehrgangsinternen Test. Das IHK-Zertifikat ist ein bundesweit bekannter, zusätzlicher Qualifikationsnachweis – gerade bei Bewerbungen ein Pluspunkt, es ersetzt aber nicht das Zertifikat nach § 43 b / § 53 SGB XI, das für die Abrechnung in Pflegeeinrichtungen maßgeblich ist.

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Wir gehen sie im Erstgespräch konkret mit dir durch.
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